GEZ; Deutschland;

Die geplante Einführung der sogenannten Haushaltsgebühr, zum Januar 2013, stößt einer Umfrage der TNS Meinungsforschung, im Auftrag des Nachrichtenmagazins Der Spiegel, zufolge auf breite Ablehnung in der deutschen Bevölkerung.
Diese Haushaltsgebühr müssen alle Haushalte bezahlen, selbst dann, wenn kein Rundfunkgerät vorhanden ist. Gespeist werden sollen damit die staatlichen Medien. Wenn das Prinzip der Freiwilligkeit gelten würde, wären jene sicherlich schon durch die natürliche Marktbereinigung über die Klippe gegangen.
Der TNS-Studie zufolge lehnen derzeit 60 Prozent der Deutschen die Umwandlung der GEZ-Gebühr hin zu einer solchen Haushaltsabgabe klar ab. Die Höhe der staatlichen Zwangsgebühr liegt monatlich bei 17,98 Euro.
Offizielle Begründung zur Erhebung ist, dass damit die Nutzung von Hörfunk, Fernsehen, Telemedien, Computer und auch Autoradio der Haushaltsmitglieder abgedeckt sind. Wer bislang die üblichen 5,76 Euro für die reine Nutzung eines Radios oder aber 5,52 Euro für einen internetfähigen Computer zahlte, wird somit auf 17,98 Euro im Monat hochgestuft - und muss so deutlich mehr blechen.
Das von der GEZ, Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, angekratzte Image wird dadurch aufpoliert, bzw. soll, indem jene sich künftig "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" schimpfen.
Wer nun dachte, dass die GEZ-Fahnder, auch Gebührenfahnder genannt, überflüssig werden, der liegt falsch. Mit der Neuregelung werden diese nicht überflüssig. Nach den Informationen eines internen Dokuments, welches der deutschen Partei "Die Linke" vorliegt, wird dies in einer Mustersatzung der Landesrundfunkanstalten vorbereitet.
Aus dieser Satzung geht u.a. hervor, wie das künftige Verfahren für die Beitragserhebung geregelt und definiert wird, anhand der Vorgehensweise bei der "Übertragung einzelner Tätigkeiten auf Dritte (Auftragnehmer)".
Dies sind etwa Datenerfassungs- und Inkassounternehmen, als auch Callcenter und Personen, welche "…die Einhaltung der Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags überprüfen". Jene Individuen sollen "…mit der Feststellung bisher nicht bekannter Beitragsschuldner beauftragt" werden. Sie sind auch berechtigt, Auskünfte und Nachweise zu verlangen und haben sich dabei durch einen Dienstausweis auszuweisen.
