Goldman Sachs: EZB-Akte darf nach Urteil weiter unter Verschluss bleiben


(C) weekendpower, 2010, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-SA 2.0)

Zu den ominösen Griechenland-Praktiken der US-Großbank Goldman Sachs wollte eine Journalistin Zugang zu den entsprechenden EZB-Dokumenten erhalten, um so Aufschluss über diese Praktiken zu erhalten. Doch ein Richterspruch macht diese Bemühungen, Transparenz in die Sache zu bringen, nun zunichte.

Am vergangenen Donnerstag erklärte das EU-Gericht die Weigerung der EZB für rechtens, einer Journalistin nicht den Zugang zu den zwei ausschlaggebenden Dokumenten zu gewähren. Bezwecken wollte die Journalistin damit, den Einfluss von Spekulationsgeschäften auf Griechenlands Defizit und Staatsschulden zu enthüllen.

Nach Ansicht des Gerichts sei die öffentliche Zugänglichmachung und Verbreitung derartiger Informationen abzulehnen, denn diese Informationen würden "das Vertrauen der Öffentlichkeit in die wirksame Steuerung der Wirtschaftspolitik der Union und Griechenlands beeinträchtigen", urteilte man.

Seitens der Nachrichtenagentur Bloomberg kritisierte man das Urteil. Der Chefredakteur Matthew Winkler erklärte dazu: "Die europäischen Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, wie ihr Geld verwendet wird, um für geheime Finanzdeals zu bezahlen – vor allem angesichts dessen, dass die EZB jetzt eine größere Rolle in der Aufsicht über Europas Banken annimmt".

In dem ergangenen Urteil der Luxemburger Richter sieht man also, dass die Vertuschungsaktionen bereits in der Gerichtsebene angekommen sind. Gegen das Urteil kann nun binnen zwei Monate Berufung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt werden.

Bild-Quelle: flickr (symbolisch)

  
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