(C) Philip May, 2008, Bild: Wikipedia (CC BY-SA 3.0)

Das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) in Deutschland sei nach Ansicht des EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia gleich in doppelter Hinsicht angreifbar. So wolle der EU-Kommissar etwa die Befreiung von den Netzentgelten bei stromintensiven Unternehmen nicht länger hinnehmen.
Man drohte den Unternehmen, welche von dieser Regelung profitierten, gar mit der Rückzahlung von bereits gewährten Befreiungen. Dies kann durchaus als heikel angesehen werden. Belegt wird dieser Angriff der EU-Kommission demnach durch einen dreiseitigen Vermerk aus dem deutschen Bundeswirtschaftsministerium.
In der am Donnerstag erschienenen Ausgabe des "Handelsblatts" wird dieser Vermerk zitiert, der ein Gespräch dokumentiert, welches Beamte aus dem Umwelt- und dem Wirtschaftsministerium mit Spitzenvertretern der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission führten.
In dem Bericht heißt es etwa, dass die Beamten aus Brüssel das EEG in seiner Gesamtheit als "staatliche Beihilfe" qualifizieren wollen. Bereits vor einiger Zeit hatte die EU-Kommission die deutsche Energiepolitik kritisch ins Auge genommen und einzelne Industrieprivilegien kritisiert, doch nicht das gesamte Erneuerbare-Energien-Gesetz.
Begründet wird die aktuelle Haltung der Kommission mit einem zuletzt ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). In deren Rechtsprechung sei es mittlerweile so, dass das EEG durchaus als staatliche Beihilfe gewertet werden könne, seit dem Jahr 2001 habe sich das Gesetz stark gewandelt, heißt es.
So soll spätestens seit dem Jahr 2010 das EEG weit über eine Preisfestsetzungsregelung zugunsten erneuerbarer Energien hinausgehen, schreibt man. Künftig könnten daraus für die deutsche Bundesregierung durchaus unangenehme Konsequenzen entstehen.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz würde insgesamt in Zukunft einem sogenannten Beihilfenotifizierungsverfahren unterworfen werden. "Als Folge könnten ohnehin schwierige Korrekturen des EEG weiter erschwert und verzögert werden", heißt es in dem Vermerk. Weitere Hintergrunddetails zur Sache, siehe Quelle von Handelsblatt.
Bild-Quelle: Wikipedia (symbolisch für "EEG")
