Entschädigung für Betriebe: Geld verdienen mit Stromabschaltungen


(C) M.Dufek, 2012, Bild: Wikipedia (CC BY-SA 3.0)

Auf die deutschen Stromverbraucher kommen wohl neue Kosten zu. Die Bundesregierung will Betriebe für Stromabschaltungen fürstlich entlohnen, heißt es in einem Bericht der Rheinischen-Post.

So würden energieintensive Betriebe, wie etwa Aluminiumhütten, in Zukunft Geld damit verdienen können, dass sie auf Zuruf kurzfristig vom Stromnetz gehen. Der Zeitung liegt dabei die sog. "Verordnung zu abschaltbaren Lasten" vor, welche man in dem Bericht zitierte. Am Mittwoch wird das Kabinett die Verordnung verabschieden, heißt es.

Durch diese neue Verordnung sollen in Zukunft die deutschen Übertragungsnetzbetreiber über eine spezielle Internetplattform monatlich bundesweit 3000 Megawatt an Abschaltleistungen ausschreiben, heißt es weiter.

An diesen Ausschreibungen können wohl große Stromverbraucher teilnehmen, welche den Netzbetreibern anbieten, für eine bestimmte Zeit in Sekundenschnelle vom Stromnetz zu gehen. Für das Bereithalten zur Abschaltung würden die Anbieter 1667 Euro pro Monat und Megawatt an Abschaltleistung oder max. 20.000 Euro im Jahr erhalten.

Wenn es dann tatsächlich zu einer Abschaltung kommt, werde diese mit einem "Arbeitspreis" vergütet, schreibt man. Dieser liegt wohl zwischen 100 und 500 Euro pro Megawattstunde. Mit dieser Maßnahme will die deutsche Bundesregierung das Stromnetz stabilisieren.

Dies aus dem Grund, weil das deutsche Stromnetz durch den Ökostrom-Ausbau teils heftigen Schwankungen ausgesetzt ist. Finanziert werden soll die ganze Sache über eine Umlage auf den Stromverbraucher. Hierbei schreibt man, dass damit zusätzliche Kosten von etwa 348 Millionen Euro als Maximum entstehen werden.

Ein durchschnittlicher Haushalt mit ca. 3500 Kilowattstunden an Verbrauch würde damit etwa 4,18 Euro mehr tragen müssen, erwarten tut man jedoch zwischen 1-2 Euro an jährlichen Mehrkosten für den Verbraucher. Diese neue Regelung soll so schnell wie möglich in Kraft treten und würde wohl für drei Jahre gelten.

Bild-Quelle: Wikipedia (symbolisch für "Strom")

  
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