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Medienberichten zufolge soll es verurteilten Verbrechern in Italien über Jahre hinweg möglich gewesen sein, dass diese wegen einer "Gesetzeslücke" EU-Agrarbeihilfen bezogen.
Dies geht aus einer Prüfung des italienischen Rechnungshofes hervor, heißt es. Verurteilte Individuen konnten dank dieser Gesetzeslücke, teils auch Personen die unter polizeilicher Beobachtung standen, bis zu 153.000 Euro aus dem Topf für die Europäische Agrarförderung erhalten.
Das Geld kommt dabei aus dem zentralen Fördertopf der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik, welches von den Mitgliedsstaaten ausbezahlt wird. Bei den Verbrechern wurde nach einem Bericht der Nachrichtenagentur AFP zufolge nicht überprüft, ob diese eine kriminelle Vergangenheit hatten.
Beim ital. Rechnungshof entschied man in dieser Sache, dass über zwei Millionen Euro an den Staat zurückgezahlt werden müssen. Skurril bei einigen Fällen ist gar, dass sogar Auszahlungen in einem Zeitraum anstanden, in dem sich verschiedene verurteilte Individuen im Gefängnis befanden.
Nach den Zahlen des ital. Rechnungshofes ging der größte Teil der EU-Agrarbeihilfen nach Sizilien, hierhin flossen etwa 1,8 Millionen Euro. Normalerweise ist es in Italien so, dass der Empfang von Fördergeldern für Straftäter verboten ist.
Doch bei Beträgen die unter 153.000 Euro liegen, musste kein sog. "Anti-Mafia-Zertifikat" vorgelegt werden. Dieses Dokument sagt aus, dass eine jeweilige Person nicht im Zusammenhang mit der Organisierten Kriminalität verurteilt wurde. Die Auszahlung der EU-Agrarbeihilfen ist Sache der jeweiligen Mitgliedsstaaten, so das Statement einer Vertretung der EU-Kommission zur Sache.
Bild-Quelle: flickr (symbolisch)
