(C) Jon Worth, 2007, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY 2.0)

In Deutschland soll es wohl eine spezifische Änderung der Gesetze, in Bezug auf den sexuellen Kontakt mit Jugendlichen/Kindern (Schutzbefohlene), geben. Auf dem Treffen der deutschen Justizministerkonferenz wolle man nun engere strafrechtliche Handlungsmöglichkeiten in den entsprechenden Gesetz(en) einbringen.
Hintergrund ist hier unter anderem ein Fall eines Lehrers, welcher mehrfach Geschlechtsverkehr mit einer 14-jährigen Schülerin gehabt haben soll. Dieser wurde mittlerweile aus dem Beamtendienst entlassen, jedoch vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen.
Beim Treffen der Justizminister wolle man nun handeln, um so den strafrechtlichen Schutz von Schülern vor derartigen Übergriffen zu verbessern. Seitens des Ressortchefs (Hessen) Jörg-Uwe Hahn sagte man gegenüber der deutschen Zeitung Die Welt: "Dieses Verhalten ist unanständig und soll deshalb künftig stärker strafrechtlich sanktioniert werden".
Es solle künftig keinen Unterschied mehr machen, ob ein Lehrer nun der Stamm-Klassenlehrer ist oder nur vertretungsweise in einer Klasse "aktiv" unterrichtet. Bislang war es wohl so, dass Lehrer, welche nur vertretungsweise unterrichteten, bei derartigen sexuellen Übergriffen nicht belangt werden konnten.
Dafür solle nun der Paragrafen 174 des Strafgesetzbuchs nachjustiert und verschärft werden. Man wolle nun auf der Konferenz eine Klarstellung über den Begriff "Schutzbefohlene" erreichen, hier müsse es eine engere Definition geben. In Zukunft soll die Regelung also nicht nur auf einen konkreten Klassenlehrer, sondern auf alle Lehrer im Bereich einer Schule angewendet werden.
Quelle: Focus - Bild: flickr (symbolisch für "Deutschland")
