Akte von Mappus muss an ENBW Untersuchungsausschuss übergeben werden


(C) Jacques Grießmayer, 2011, Bild: Wikipedia (CC BY 3.0)

In den ominösen Vorgängen des deutschen Bundeslandes Baden-Württemberg, zu Zeiten als Ministerpräsidenten Stefan Mappus an den Machthebeln saß, kamen im Gesamtspektrum gesehen schon verschiedene "Irritationen" ans Licht.

Nun muss die Staatsanwaltschaft in Stuttgart, damals beschlagnahmte Unterlagen/Dokumente, welche von Mappus einkassiert worden waren, an den sog. ENBW-Untersuchungsausschuss übergeben. Das BW-Oberlandesgericht urteilte nun, dass die Herausgabe einer Kopie der kompletten Ermittlungsakten umgesetzt werden muss, zuvor hatte es eine Klage von Mappus gegeben, welche das verhindern sollte.

In den Dokumenten und Dateien sind unter anderem entsprechende Details enthalten, welche die Fahnder im Zuge der damaligen Ermittlungen, in Bezug auf den Untreue-Verdacht gegen Mappus, gefunden hatten. Die Aktenordner und Dateien / Dokumente waren bei verschiedenen Durchsuchungsaktionen im Staatsministerium und auch in den Privaträumen von Mappus in Pforzheim sichergestellt worden.

Zuvor wollte die Staatsanwaltschaft eigentlich die Akte von Mappus an den parlamentarischen Ausschuss übergeben, welche auf Bitte des Oberlandesgerichts, bis zum nun getroffenen Beschluss zur Klage, doch wieder Abstand davon genommen hatte. Verhindern wollte Mappus die Übergabe der Dokumente wegen seinem Recht auf informelle Selbstbestimmung.

Theoretisch könnte der EX-CDU-Regierungschef nun noch vor das deutsche Bundesverfassungsgericht ziehen, um so die Einsicht in die Dokumente zu verhindern. In der sogenannten EnBW-Affäre geht es um den Kauf eines EnBW-Aktienpaketes, den Ende 2010 die damalige baden-württembergische Landesregierung auf Betreiben des damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus tätigte und der staatsanwaltliche Ermittlungen gegen Mappus und weitere Beteiligte zur Folge hatte.

Quelle: FAZ - Bild: Wikipedia (symbolisch)

  
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