(C) Ed Uthman, 2000, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY 2.0)

In Deutschland hat das Kabinett nun die umstrittenen Gentests an Embryonen auf den Weg (Verordnung) gebracht. Künftig sollen Eltern die Möglichkeit dazu erhalten, dass sie Embryonen nach einer künstlichen Befruchtung auf mögliche Gendefekte hin testen lassen können.
Dies soll unter "bestimmten Bedingungen" durchführbar sein. Das deutsche Bundeskabinett hat eine entsprechende Verordnung auf den Weg gebracht, welche vorsieht, dass eine begrenzte Zulassung der sogenannten Präimplantationsdiagnostik durchgeführt werden kann.
Das Gesetz wurde bereits im Juli 2011 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Durchgeführt werden diese Gentests jedoch erst nach Inkrafttreten der Verordnung. Nun muss noch der deutsche Bundesrat seine Zustimmung geben. Kliniken sollen künftig selbst entscheiden können, wer getestet wird und wer nicht.
Diese gesetzliche Grundlage zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik (PID) soll nach den Worten des rechtspolitischen Sprechers der grünen Bundestagsfraktion, Jerzy Montag, die bereits im Juli 2011 beschlossene Gesetzesgrundlage "im Großen und Ganzen" in der Verordnung umsetzen.
Doch wie bereits im Vorfeld, gab es auch Kritik an den umstrittenen Gentest-Möglichkeiten. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU) sagte dazu: "Das Ministerium möchte offensichtlich keine engere Eingrenzung und auch keine Kontrolle". Weitere Details zur Thematik, erhalten Sie unter der Quelle von Spiegel.
Quelle: Spiegel - Bild: flickr (symbolisch)
