Streiks in Eurokrisenländern: Informationen vor der Reise einholen!


(C) citylovesyou_ffm, 2009, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY 2.0)

Wegen der sich verfestigenden Eurokrise und den damit verbundenen Sparmaßnahmen in Spanien, nimmt auch das Streikpotenzial weiter zu. Aus diesem Grund sollte man, plant man nach Spanien zu reisen, entsprechend vor der anstehenden Reise Informationen zur Situation im Land/Region einholen.

Doch nicht nur Spanien ist davon betroffen, auch andere Eurokrisenländer wie Griechenland oder Portugal sind wegen der Auswüchse der Euroschuldenkrise in "Streikstimmung". Allgemein wird dazu geraten, sich in den Medien über die jeweilige Situation auf dem aktuellen Stand zu halten, um einen Überblick zu den vorherrschenden Irritationen zu erhalten.

Ebenfalls sollte man sich bei seiner Airline darüber informieren, ob es ggf. zu Streiks kommen könnte. In Spanien als auch in Griechenland drohen Generalstreiks, wovon auch der Flugverkehr betroffen sein könnte.

Wie sich diese Streiks direkt auf den Tourismus und Flugverkehr auswirken werden, ist aus der aktuellen Position heraus schwer abschätzbar, eine gute Vorbereitung ist aber auf jeden Fall anzuraten. Eine Nachfrage bei Ihrer Airline sollte auf jeden Fall dahingehend gestellt werden, ob der geplante Flug von Streiks betroffen sein könnte und ggf. annulliert werden muss.

Wenn dies der Fall ist, dürfen Kunden in der Regel kostenlos stornieren oder umbuchen. Anspruch auf Entschädigungszahlung ist hierbei aber meistens nicht gegeben. Entschädigungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung liegen in Streikfällen nicht vor, da diese als höhere Gewalt gelten, worauf sich die jeweilige Fluggesellschaft auch in der Regel berufen wird.

Ist ein Hotel gebucht, hat ein Kunde auch keinen direkten Anspruch hier eine Stornierung durchzuführen. Ein wenig anders sieht es aber bei den sog. Pauschalurlaubern aus. Kann der Kunde seine Riese wegen Annullierung nicht wie geplant antreten, kann er eine Minderung des ursprünglichen Reisepreises geltend machen. Sind dabei mehr als 40-50 Prozent der Reise beeinträchtigt, dann kann ein Kunde kostenlos von der geplanten Reise zurücktreten.

Bild-Quelle: flickr (symbolisch)

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