(C) Henning Schacht, 2011, Bild: Wikipedia (CC BY-SA 3.0)

Die sogenannte Anti-Terror-Datei stieß bereits in der Vergangenheit auf arge Kritik. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat nun in einigen Teilen diese Kritik bestätigt. Bei der Anti-Terror-Datei soll es sich um ein zentrales Instrument handeln, mit dem deutsche Sicherheitsbehörden ein neues Überwachungswerkzeug in den Händen halten würden.
Offiziell sollen in dieser Datei islamische Terroristen geführt werden, heißt es. Nach aktueller Voraussicht muss wohl an der Anti-Terror-Datei nachgebessert werden, wegen dem Datenschutz. In einer am Dienstag geführten mündlichen Verhandlung wurde deutlich gemacht, dass es wohl verfassungsrechtliche Probleme geben würde.
Speziell kritisierte man dieses zentral-organisierte Werkzeug dahingehend, dass man etwa die Datenspeicherung in Frage stellte. Aber nicht nur die zuständigen Richter des Bundesverfassungsgerichts haben Kritik geäußert, auch der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Shaar sieht teils erhebliche Kontrolldefizite.
Nach aktueller Kenntnis sind in der Anti-Terror-Datei mehr als 16.000 Personen gespeichert. Doch die Bedenken des deutschen Bundesdatenschutzbeauftragen Schaars und der Richter vom Bundesverfassungsgericht werden nicht bei allen geteilt. Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke und auch der deutsche Bundesinnenminister, Hans-Peter Friedrich (CSU), verteidigten die Anti-Terror-Datei, man sehe von deren Seite aus keine rechtlichen Probleme.
Friedrich sagte etwa, dass diese zentrale Datensammlung ein wichtiger Baustein für die deutsche Sicherheitsarchitektur sein würde. Damit könne man den internationalen islamistischen Terrorismus besser bekämpfen. Weitere Hintergrundinformationen dazu, erhalten Sie unter dem Artikel "Karlsruhe sieht Probleme bei Anti-Terror-Datei", bei der Quelle von Welt.
Quelle: Welt - Bild: Wikipedia (symbolisch)
