(C) Rodrigo Galindez, 2008, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY 2.0)

Der Deutsche Bundestag schwafelt zwar ständig irgendetwas von Gesetzen, doch hier und da scheint man sich selbst über diesen stehen zu sehen. Nicht nur im Verlauf der Eurokrise schlugen durchaus beachtliche „Irritationen“ ein. Verschiedene Staatsrechtler sehen hinter diesen „Dingen“ eindeutig geltendes Recht verletzt.
Doch wie Herr Schäuble bereits in der Vergangenheit meinte: "…Ich bin bei aller krisenhafter Zuspitzung im Grunde entspannt, weil wenn die Krise größer wird, werden die Fähigkeiten Veränderungen durchzusetzen größer".
Eine Veränderung muss es durchaus geben, denn nun liegt ein Urteil des Sozialgerichts Berlin vor, in dem es heißt, dass der Bundestag gegen geltende Gesetze verstoßen habe. In diesem Fall speziell gegen Arbeitsgesetze. Wenn sich eine kleine Firma so etwas leisten würde, wäre eine Razzia nicht weit. Doch beim Bundestag sieht das natürlich ein wenig anders aus. Knapp zwei Jahre soll der Deutsche Bundestag keine Sozialabgaben für eine Besucherbetreuerin gezahlt haben, heißt es in einem Artikel beim Handelsblatt.
Bei dieser Thematik argumentierte der Deutsche Bundestag zuvor, dass er keine Gesetze gebrochen hätte, denn angeblich war die Studentin als Selbstständig tätig. Dieser irrationalen Auffassung war das Gericht wohl nicht. Man stellte fest, dass die Frau kein eigenes Risiko im unternehmerischen Sinne trug und daher eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorgelegen habe.
Den etwa 70 Betreuern im Deutsche Bundestag wird nicht nur vorgegeben, wo sie zu arbeiten hätten, auch weitere Umstände, wie etwa die Kleidung der Personen, zeige eindeutig, dass keine unternehmerische Selbstständigkeit vorliegen würde. Das ergangene Urteil ist noch nicht rechtskräftig, heißt es.
Quelle: Handelsblatt - Bild: flickr (symbolisch)
