Deutsche Bundesregierung will Sodomie unter Strafe stellen


(C) umjanedoan, 2007, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY 2.0)

Haben Sie schon mal etwa von "Sodomie" gehört? Dieser utopisch klingende Begriff hat es durchaus in sich, denn er beschreibt den Geschlechtsverkehr oder sexuelle Handlungen mit Tieren. Wer ist bitteschön so krank, außer vielleicht Hitler, und "treibt es mit Tieren"? Anscheinend einige!

Die deutsche Bundesregierung sieht daher wohl Anlass dazu, dass die Sodomie unter Strafe gestellt wird. Nach Medienberichten wird dieses Vergehen in Zukunft mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro belegt sein. Aktuell finden wohl Beratungen zu einer entsprechenden Gesetzesnovelle statt, heißt es bei RP-Online. Noch in diesem Herbst wird wohl der Bundestag als auch der Bundesrat über dieses neue Gesetz abstimmen.

Das Verbot von Sodomie mit Tieren wird demnach über eine Verschärfung des Tierschutzgesetzes geregelt. Aus der aktuellen Gesetzeslage heraus ist es bislang nur möglich, dass ein Täter verurteilt wird, wenn in Folge von Sodomie-Praktiken ein Tier stirbt oder erheblich verletzt wird. Mit der geplanten Gesetzesänderung soll nun auch unter Strafe gestellt werden, wenn eine Person sich per Sodomie an einem Tier vergeht, dieses jedoch keine Verletzungen davonträgt.

Gegenüber der deutschen "BILD" sagte die Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU): "Deutschland ist Vorreiter beim Tierschutz. Der Schutz der Tiere hat für die Bundesregierung einen hohen Stellenwert, deshalb werden wir weitere Verbesserungen auf den Weg bringen".

Der Begriff "Sodomie" leitet sich von der biblischen Stadt Sodom ab. Diese Stadt, so zumindest die Legende, soll durch "lasterhafte Ausschweifungen" von Gott zerstört worden sein. Im Mittelalter wurden unter dem Begriff "Sodomie" nicht nur Geschlechtspraktiken mit Tieren, sondern auch etwa der Analverkehr unter Männern bezeichnet. Weitere Informationen hier.

Quelle: RP - Bild: flickr (symbolisch für "Gesetze")

  
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