(C) Dominik Bartsch, 2009, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY 2.0)

Mit dem unliebsamen Thema der deutschen Meldedaten gab es in der nahen Vergangenheit bereits gewisse "Irritationen". Aus Medienberichten geht nun hervor, dass die Deutsche Bundesregierung wohl Meldedaten mit einem jährlichen Umfang von mehreren zehntausend Euro beschafft. Dies geht aus einer Auskunft des Innenministeriums hervor.
In der deutschen Bevölkerung stößt dieses Vorgehen, um die eigenen Daten, auf immer breitere Kritik. Dass auch deutsche Bundesbehörden großumfänglich Datensätze, wie etwa Adresse und ähnliches, von Datenhändlern abkaufen, ist dabei nicht unbedingt etwas neues.
Bereits die fragwürdigen Praktiken beim Kauf von gestohlenen Bankdaten aus der Schweiz zeigten auf, dass das Gesetz derart biegsam zu sein scheint, dass sich die Bevölkerung an dieser Biegung sicherlich zu orientieren vermag.
Nach einem Zeitungsbericht der "Mitteldeutschen Zeitung" gab man diese brisanten Informationen preis. Hervorgegangen waren sie aus einer "Kleinen Anfrage" der Linkspartei. Hierbei ging man auch auf die Datensätze an sich ein. Demnach erwirbt das sog. "Statistische Bundesamt" jährlich etwa 900.000 Datensätze.
Dies soll über sogenannte Besitzanteile an deutschen oder ausländischen Unternehmen, mit jährlichen Kosten von 22 000 Euro, geschehen. Im aktuellen Jahr kaufte die „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“ bislang 131.000 Adressen von Ärzten. Diese Behörde gab in den Jahren zwischen 2010 und 2012 etwa 39500 Euro für diese Datenbeschaffungsmaßnahmen aus.
Doch damit nicht genug. Auch andere Behörden aus Deutschland scheinen ordentlich zuzulangen, wenn es um das Akquirieren von Daten geht. Offiziell gibt man an, dass diese Daten/Adressen für "Informationszwecke" dienen würden. Mit der beschlossenen Überarbeitung des Meldegesetzes soll der allgemeine Datenhandel, zumindest augenscheinlich, abgebremst werden.
Es wird aber sicherlich "einige schlaue Köpfe" geben, die auch diese neu formulierte Änderung am Meldegesetz umgehen könnten. Mit dieser Änderung sollen Daten der Bürger nur dann durch die Meldeämter an Werbefirmen und Adresshändler herausgegeben werden, wenn ein Bürger sich damit einverstanden erklärt hat.
Quelle: Focus - Bild: flickr (symbolisch)
