(C) James Cridland, 2006, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY 2.0)

Die Datensammelei hat in der nahen Vergangenheit immer wieder zu verschiedenen Exzessen geführt. Aus Deutschland kam z.B. ein aktueller Fall ans Licht, bei dem über hunderttausend Datensätze aus Krankenhäuser in Baden-Württemberg "verschwunden" sind, darunter auch Personendaten zu Patienten, Aktenmaterial zu Patienten, Schriftwechsel und so weiter.
Mit der zunehmenden digitalisierten Speicherung und Verknüpfung verschiedener Datenbanken werden derartige Probleme eher mehr denn weniger werden. Speziell zur Datensammelwut von Internetkonzernen fiel in der vergangenen Woche ein "heftiges" Urteil in den USA.
Der Oberste Gerichtshof von South Carolina hat den Konzernen Yahoo und Google das Recht dafür eingeräumt, dass diese die Emails von Nutzern lesen dürfen. Man war seitens des Gerichts der "Auffassung", dass das Lesen von privaten E-Mails den „Stored Communications Act“ nicht verletzen würde. Dieser ist seit dem Jahr 1986 in Kraft und soll eigentlich den Datenschutz im Web regulieren.
Die generelle Wertigkeit des Gerichts dürfte nach diesem Urteil wohl eindeutig feststehen. Doch in der EU scheint es für Google eher keinen Siegeszug zu geben. Hier möchte man gegen die Missachtung des europäischen Datenschutzes strikter gegen Internetkonzerne wie Google vorgehen.
Seitens Woodrow Hartzog von der Samford University kritisierte man das Urteil des Obersten Gerichtshofes von South Carolina derart, dass er meinte: "Diese Entscheidung ist ein weiterer Beweis für die Hartnäckigkeit und Widersprüchlichkeit des amerikanischen Überwachungs-Regimes".
Mit dem ergangenen US-Urteil ist es somit nicht nur für Internetkonzerne wie Yahoo oder Google möglich, dass diese die privaten Emails ihrer Benutzer "durchforsten" können, um die daraus gewonnenen Erkenntnisse z.B. für Werbemaßnahmen einzusetzen. Gleichermaßen bekommt auch die US-Regierung die legitimierte Möglichkeit dafür, dass in Verdachtsfällen (ein Verdacht kann schnell aufkommen, warum kaufen Sie sich z.B. einen Hammer, Messer o.a. über das Internet?) jederzeit die E-Mails von Privatpersonen durchleuchtet werden können.
Weitere Hintergrundinformationen, auch zu dem Vorgehen der Europäischen Union gegen die US-amerikanischen Konzerne, erhalten Sie im Artikel "US-Gericht gestattet Google und Co das Lesen privater Nutzer-E-Mails", unter der Quelle von Unwatched.
Quelle: Unwatched - Bild: flickr (symbolisch)
