Deutscher Bundestag fordert NetzPolitik auf, geheimes Gutachten über Abgeordnetenbestechung zu entfernen


(C) barockschloss, 2011, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY 2.0)

Vor etwa zwei Wochen wurde auf der Plattform von NetzPolitik ein bislang geheim gehaltenes Gutachten veröffentlicht, welches strengere Gesetze gegen die Bestechung von Abgeordneten (Deutschland) forderte. Hierbei stellte man fest, dass die in Kraft seienden Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, bezogen auf die Abgeordnetenbestechung, praktisch nicht von Bedeutung sind.

Es handelt sich vielmehr um einen luftigen Schleier, eine symbolische Gesetzgebung. Warum sollten auch jene andere Gesetze fordern oder gar umsetzen, die von diesen eigenen Gesetzgebungen profitieren? Bereits der Bundesgerichtshof stellte fest, dass es ein "Problem" mit Abgeordnetenbestechung, bezogen auf die eher laxen Gesetze, in Deutschland gibt.

Auch der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags kam in einem vor etwa vier Jahren erstellten Gutachten zu ähnlichem Ergebnis. Dieses bislang geheime Gutachten veröffentlichte man auf NetzPolitik. Dass sich dadurch "gewisse Individuen" auf den Schlips, ggf. auch Krawatte, getreten fühlen würden, stand eigentlich schon damals fest.

Immerhin hat man zwei Woche zugewartet, damit sich das entsprechende Dokumente hunderttausende Male im Internet verbreiten konnte, um nun ein Schreiben an NetzPolitik zu richten, worin man auffordert, dass das Gutachten wegen Urheberrechten entfernt werden müsse.

Folgenden Satz findet man dazu bei NetzPolitik in der Einleitung: "Der Deutsche Bundestag bittet um die Rückgängigmachung der Veröffentlichung einer der Öffentlichkeit aus urheberrechtlichen Gründen nicht zugänglichen Sache".

In dem Schreiben fordert Prof. Dr. Schöler, Leiter der Abteilung W Wissenschaft und Außenbeziehungen, dass man bis zum 17.10.2012 das veröffentlichte Gutachten entfernen müsse. Diese Veröffentlichung wird als "fortwährende rechtswidrige Veröffentlichung" bezeichnet.

Weitere Hintergrundinformationen dazu, erhalten Sie im Artikel: „Der Deutsche Bundestag fordert uns auf, das bisher geheim gehaltene Gutachten zur Abgeordnetenkorruption zu depublizieren“, unter der unten aufgeführten Quelle von NetzPolitik.

Quelle: NetzPolitik - Bild: flickr (symbolisch)

  
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