Nach Klagen der EFF: Oberstes Gericht bestätigt NSA Lauschangriff


(C) Fort George G. Meade Public Affairs Office, 2012, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY 2.0)

Das sogenannte „Lauschgesetz“ in den USA hatte bereits in der Vergangenheit für gewisse "Irritationen" gesorgt. Nun hat der Oberste US-Gerichtshof eine Klage abgewiesen, die sich gegen den sog. "Foreign Intelligence Surveillance Act" richtete. Mit dem (Foreign Intelligence Surveillance Act) FISA-Gesetz ist es für helfende Personen von US-Sicherheitsbehörden möglich, dass diese auch rückwirkend eine Straffreiheit zugesichert bekommen.

Darin sah EFF einen nicht haltbaren Zustand. Insgesamt hatte man seitens der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) über sechs Jahre hinweg versucht, dass die rückwirkende Straffreiheit und einige andere Punkte des FISA-Gesetzes aufgehoben werden. Mit dem nun ergangenen Urteil des Obersten US-Gerichtshofes scheint der Kampf gegen diese Gesetzesänderung nun ein Ende gefunden zu haben.

Mit der EFF-Klage wurde außerdem angestrebt, dass Telekommunikationsanbieter, wie etwa das Unternehmen AT&T, für die Bespitzelungen an ihren Kunden, durch Staatsauftrag, zur Rechenschaft gezogen werden. Bereits im Jahr 2009 wies der Bundesrichter Vaughn Walker eine Beschwerde gegen das FISA-Gesetz zurück und begründete dies damit, dass das Gesetz damals nur "Abhörmaßnahmen in einem eingeschränkten Zeitraum legitimiert habe".

Bei der neu aufgelegten Novelle des FISA-Gesetzes sehe die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) besonders kritisch, dass das Abhören von der "internationalen Telekommunikation" durch eine Immunitätsklausel mit Straffreiheit belegt sei.

Diese Immunitätsklausel würde Klagen gegen Firmen unmöglich machen, welche "am NSA-Abhörprogramm beteiligt sind oder waren". Nähere Details zu dieser brisanten Urteilsverkündung, erhalten Sie im Artikel "Oberstes US-Gericht bestätigt Lauschgesetz", unter der Quelle von Heise.

Quelle: Heise - Bild: flickr (symbolisch)

  
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