Cyberwar: Bundesregierung will ggf. mit konventionellen Gegenschlägen antworten


(C) jonasclemens, 2010, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY 2.0)

Nicht nur in den USA scheint man mit dem Thema Cyberangriff zu tun zu haben. Hier hatte der US-Verteidigungsminister Panetta zuletzt bekanntgegeben, dass die USA auch für einen präventiven Erstschlag gerüstet seien, um so die nationale Sicherheit der USA gewährleisten zu können. Die deutsche Bundesregierung behält sich demnach auch konventionelle Gegenschläge vor, heißt es in einem Bericht von „Spiegel“.

Demnach hält sich die Bundesregierung in Deutschland auch dann einen konventionellen Gegenschlag vor, wenn der Cyberangriff "besonders schwer" sei. Dies soll aus einem Bericht des Deutschen Bundestages hervorgehen. In diesem Bericht, der angeblich zwischen Innenministerium, Auswärtigem Amt, Bundeskanzleramt und Verteidigungsministerium abgestimmt wurde, behandelt man die allgemeinen Reaktionen auf Cyberangriffe.

Eine militärische Gegenreaktion würde wohl nicht ausgeschlossen werden, soll es in diesem Bericht heißen. Dies in einem Fall, wenn ein besonders schwerer Cyberangriff auf Deutschland stattfindet und dabei kritische Infrastrukturen beschädigt/zerstört werden. Nach einem Bericht von „Reuters“ benennt man einen solch schweren Cyber-Angriff derart, dass dieser mit einem "bewaffneten Angriff gleichgesetzt wird".

Der genannte Bericht ist nach aktuellen Informationen nicht öffentlich einsehbar. Man kann aber durchaus davon ausgehen, dass die Informationen von Reuters authentisch sind. Nachdem verschiedene Journalisten beim Verteidigungsministerium nachgefragt haben, ob ein solches Dokument existiere, soll man dies bestätigt haben. Genauere Informationen zu dem Dokument wollte man seitens des Verteidigungsministeriums aber nicht herausgeben, da es als VS (Verschlusssache) gestempelt wurde.

In dem Bericht von Reuters benennt man unter anderem: "Je nach Eigenart kann ein Cyber-Angriff im Einzelfall als bewaffneter Angriff auf einen Staat zu werten sein". Zur Berechtigung eines [ggf.] konventionellen Gegenschlages zitiert man bei Reuters: "…ihr naturgegebenes Recht auf individuelle oder kollektive Selbstverteidigung auszuüben".

Weitere Informationen zu diesem brisanten Bericht der deutschen Bundesregierung und was der Grünen-Abgeordnete Omid Nouripour dazu sagt, erhalten Sie im Artikel: "Cyberwar: Bundesregierung behält sich konventionelle Gegenschläge vor", unter der Quelle von Gulli.

Quelle: Gulli - Bild: flickr (symbolisch)

  
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