(C) DHausBT, 2007, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY 2.0)

Nach der durchgeführten Verfassungsreform des Kleisthenes (Familie der Alkmeoniden) waren alle freien Bürger Athens (Grundeigentümer, Handel- und Gewerbetreibende, Bauern, Kleineigentümer, Besitzlose) in ihren politischen Rechten formal gleichgestellt. Sie bildeten damit die herrschende Klasse. Eine reale Möglichkeit, diese Rechte auszuüben, hatten jedoch nur die Vermögenden Individuen.
Diese sozialen Unterschiede führten innerhalb der herrschenden Klasse zu dauernden Unruhen und Parteienkämpfen. Rund die Hälfte der Bevölkerung waren damals Sklaven, die sich mit schlechter Arbeit, Flucht und bewaffneten Aufständen zur Wehr setzten. Zu den Ausgebeuteten gehörten auch die Metöken (wörtlich: Ansiedler; Mitbewohner), die keinen Grund und Boden erwerben durften und zudem keine politischen Rechte hatten.
Die antike Sklavenhalterdemokratie gelangte zwischen 443 und 429 vor unserer Zeitrechnung unter dem athenischen Politiker Perikles († September 429 v. Chr.) zur Vollendung. Das höchste Machtorgan war hierbei die Volksversammlung, in der alle freien Bürger Athens Stimmrecht hatten. Ihr oblag die Gesetzgebung und die Wahl der höchsten Beamten, der 10 Strategen, die der Volksversammlung rechenschaftspflichtig waren.
Das Exekutivorgan, der Rat der Fünfhundert, wurde wie das Geschworenengericht durch das Los gewählt. Trotz dieser demokratischen Verfassung blieb Athen stets eine ausgesprochene Sklavenhalterdemokratie, von der die Sklaven, Metöken und die Frauen, d. h. die große Mehrheit der Bevölkerung, ausgeschlossen blieben. Nur rund ein Sechstel der Bewohner Athens hatte politische Rechte. Von diesen konnten wiederum nur die Reichsten (meist die Sklavenhalter) die Rechte aktiv wahrnehmen.
Bild: flickr (symbolisch)
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