Russland: Moskauer Gericht prüft Anträge im Fall Pussy Riot


(C) Lorena Cupcake, 2012, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY 2.0)

Nach dem umstrittenen Urteil in Russland, über die drei Mitglieder der Punkband "Pussy Riot", wird an diesem Montag ein gerichtlicher Entscheid darüber erwartet, ob eine Berufung gegen das Urteil zugelassen wird. Demnach wird ein Gericht in Moskau am heutigen Montag darüber befinden, ob die Berufungsanträge der drei Sängerinnen angenommen oder abgelehnt werden.

Seitens der Verteidigung rechnet man damit, dass die Anträge abgelehnt werden. Man erhoffe sich jedoch, dass die Strafe (Lagerhaft) um ein halbes Jahr reduziert wird. Noch am heutigen Montag erwartet man, nach Prüfung der Anträge, dass das Moskauer Gericht eine Entscheidung treffen wird.

Mitte August 2012 waren die drei Bandmitglieder von "Pussy Riot" wegen "Rowdytums aus religiös motiviertem Hass" verurteilt worden. Die Entscheidung des Gerichts lautete auf zwei Jahre Lagerhaft. Anfang Februar dieses Jahres hatten die Punkband-Sängerinnen von sich reden gemacht, als sie zusammen mit zwei weiteren Punkband-Mitgliedern die größte Kirche in Moskau gestürmt hatten und in einem "Punk-Gebet" lautstark ihre Wut über den heutigen Präsidenten Wladimir Putin äußerten.

Nach dem offiziellen Urteilsspruch im August hatte es eine weltweite Solidaritätsbewegung für die verurteilten Punkband-Mitglieder gegeben. Auch bekannte Stars wie Madonna und Paul McCartney schlossen sich dieser Bewegung, gegen die Inhaftierung, an. Zuletzt hatte sich auch der russische Ministerpräsident Dmitri Medwedew zur Thematik der Sängerinnen geäußert.

Er äußerte eine Forderung "auf Milde", die verurteilten Frauen sollten auf Bewährung frei kommen, sagte er. Auch seitens der Russisch-Orthodoxen Kirche scheint man mittlerweile Barmherzigkeit an den Tag legen zu wollen. Von dieser Seite hieß es zuletzt, dass man eine Begnadigung der Musikerinnen für denkbar halten würde. Jedoch nicht ohne Voraussetzung. Diese ist, dass sich die Punkband-Sängerinnen Reumütig über ihr Fehlverhalten zeigen müssten.

Quelle: DW - Bild: flickr (symbolisch)

  
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