Pharmaindustrie will über neue Richtlinie Menschenversuche etablieren


(C) tacit requiem (joanneQEscober), 2008, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY 2.0)

Die Verbrechen des I.G.-Farben-Konglomerates saßen tief, als entschlüsselt wurde, welche menschenrechtsverletzenden Dinge u.a. in der I.G.-Auschwitz durchgeführt wurden. Man hegte aus diesen Gräueltaten heraus die Bestrebung, dass Pharma-Chemie-Kartell an die kurze Leine zu nehmen.

Hierbei wurden nicht nur neue Schutzstandards implementiert, welche auch eine ethische Prüfung beinhalteten. Aus Medienberichten geht nun hervor, dass die EU-Kommission in Zukunft Tests an Menschen erlauben möchte, ohne dass eine ethische Prüfung vorgenommen wird. Diese Bestrebungen der EU zeigen wohl mehr als deutlich, dass der Schutz eines einzelnen Individuums anscheinend nicht mehr zum Gemeinwohl gehört.

Dieser nun bekanntgewordene Vorstoß der EU-Kommission zur Überprüfung der Richtlinie 2001/20/EG, welche im Jahr 2004 auch in Deutsches Recht transformiert wurde, wird demnach alle Wünsche der Pharmaindustrie berücksichtigen. In einem Artikel von RDL benennt man es damit, dass nichteinwilligungsfähige Personen noch minderjährige Personen hinfort vor den Menschenversuchen geschützt werden.

Auch die deutsche Bundesärztekammer hat nun deutliche Kritik an diesem Vorstoß der EU-Kommission geäußert. Diese und auch die „Nationale Ethikkommission“ lehnen diese Bestrebungen der EU grundsätzlich ab.

Weiterhin heißt es zu dieser neuen EU-Richtlinie bei RDL, dass alle von der EU-Kommission angeführten Argumente der Pharmaindustrie bei näherer Betrachtung hinfällig erscheinen. Vielmehr wird eine gezielte Demontage von erprobten und anerkannten internationalen Schutzstandards durch die EU vorangetrieben, hierzu zählen beispielsweise auch externe Begutachtungsverfahren.

Seitens der Bundesärztekammer heißt es zu dem Vorstoß der EU-Kommission, dass die BÄK Kritik an diesen Bestrebungen äußert und zugleich eine ablehnende Haltung zur generellen Umsetzung an den Tag legt. Die Pläne für eine Neuregelung der angeführten Bestimmungen für Arzneimittelstudien am Menschen seien nicht mit den ethischen Grundsätzen vereinbar.

Schon Ende August 2012 warnte die Bundesärztekammer in einer offiziellen Stellungnahme vor dem EU-Verordnungsvorschlag. Dieser zielt speziell auf klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln ab.

Weitere Informationen zu dieser Thematik, erhalten Sie in dem Artikel "BÄK warnt vor Aufweichung bewährter Schutzstandards" bei der offiziellen Webseite der Bundesärztekammer und in einem kurzen Informationsartikel "EU-Kommission will Menschenversuche der Pharmaindustrie zulassen" bei RDL, siehe Quellenverlinkung.

Quelle: Bundesärztekammer, RDL - Bild: flickr (symbolisch für "Arzneimittel")

  
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