(C) Evilboy, 2008, Bild: BVerfG Roben, Quelle: Wikipedia (CC BY-SA 3.0 DE)

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat den Eilanträgen von Peter Gauweiler und vielen weiteren Klägern nicht statt gegeben. Durch diese Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts, kann der sogenannte ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) unter Auflagen in Kraft treten. Die vorgetragenen Auflagen müssen durch den Euro-Rettungsschirm erfüllt werden.
In dem Urteil wurde deutlich gemacht, dass die deutsche Bundesregierung sicherstellen muss, dass ihre Haftung auf etwa 190 Milliarden Euro (Haftungsverpflichtungen für den ESM) begrenzt ist. Darüber hinausgehende Zahlungen bedürfen der Zustimmung des Bundestags. (Az: 2 BvR1390/12 u.a.)
Außerdem müssten der deutsche Bundesrat und Bundestag ständig über die weiteren Entwicklungen und Pläne des ESM informiert werden. Hierbei betonte man, dass diese Auflagen völkerrechtlich sichergestellt werden müssen.
Zu der im ESM verankerten Schweigepflicht, aller für den ESM tätigen Personen, gab man bekannt, dass Deutschland bei der Auslegung des Vertrags sicherstellen müsse, dass trotz dieser beruflichen Schweigepflicht der Bundesrat und Bundestag umfassend über die Maßnahmen und Pläne des ESM informiert werden.
Mit der nun getroffenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, könnte der mit einem Startkapital von 700 Milliarden Euro ausgestattete ESM in Kraft treten. Die deutsche Bundesregierung soll jedoch zum Ausdruck bringen, dass sie nicht an den ESM-Vertrag gebunden sein möchte, falls sich die Vorbehalte als unwirksam erweisen sollten.
Der deutsche Verfassungsrichter Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts) warnte ausdrücklich, dass sich Deutschland durch den ESM völkerrechtlich binden werde. Wenn erst nach der Umsetzung des ESM eine Verfassungswidrigkeit festgestellt werden sollte, könnte diese nicht mehr so einfach "gelöst" werden.
Weiterhin ließ Andreas Voßkuhle verlauten, dass die bisherige Entscheidung zum ESM nur eine vorläufige sei, eine Hauptverhandlung werde folgen.
Quelle: DWN, Welt - Bild: Wikipedia (symbolisch für "Bundesverfassungsgericht")
