Besuch im Solarium: Neue Regeln für die Bestrahlung von Solarien in Kraft


(C) Stan Dalone, 2011, Quelle: flickr (nicht portiert) (CC BY-SA 2.0)

Wer sich regelmäßig eine künstliche Bräune verpassen lässt, der hat sicherlich den psychologischen Effekt der "schönen Bräune" für sich erfüllen können. Dass diese künstlich verabreichte Bräune auch negative Folgen haben kann, darauf weist nun das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hin. Die negativen Folgen einer regelmäßigen Solarium-Bestrahlung können nicht nur Sonnenbrand auslösen, im schlimmsten Fall droht gar der meist tödliche Hautkrebs.

Um das allgemeine Risiko für die Solarien-Gänger zu reduzieren, ist seit dem 1. August 2012 eine neue und verschärfte technische Anforderung an die Solarien gestellt worden. Gleichzeitig endet mit dieser neuen Verordnung auch die bisherig in Kraft gewesene Übergangsfrist zur UV-Schutz-Verordnung für ältere Bestrahlungsgeräte (z.B. Solarien).

Ab dem ersten August 2012 müssen alle Geräte eine sogenannte "sonnenbrandwirksame Bestrahlungsstärke" von 0,3 Watt pro Quadratmeter aufweisen. Dies gilt sowohl für UV-A- als auch für UV-B-Strahlung. Außerdem muss der sogenannte UV-C-Anteil komplett aus der Gesamtstrahlung herausgefiltert werden. Weiterhin wurde eine neue Vorgabe getroffen, dass eine Möglichkeit zur "Notabschaltung" eines Gerätes vorhanden sein muss. Nutzer und Nutzerinnen eines Solariums müssen diese Notabschaltung selbstständig, währen der Bestrahlungssitzung, betätigen können.

Das nun in Kraft getretene gesetzliche Regelwerk wird vom Bundesamt für Strahlenschutz begrüßt. Fußen tut diese neue Verordnung für den UV-Schutz auf eine freiwillige Solarien-Zertifizierung (Verfahren) des BfS. Damit sollen Verbraucher deutlich besser gegen die gesundheitsschädlichen Auswirkungen von UV-Strahlung geschützt werden.

Weiterhin wird auf der offiziellen Webseite des BfS darauf hingewiesen, dass es immer noch am besten für die Gesundheit sei, gar kein Solariumbesuch zu absolvieren. Personen die darauf nicht verzichten möchten, sollten den sogenannten „Solarium-Check“ des Bundesamts für Strahlenschutz in Anspruch nehmen, um das jeweilige Sonnenstudio auf die notwendigen Anforderungen hin zu überprüfen. Unter der genannten Quelle sind diese für Sie aufgeschlüsselt.

Quelle: BfS - Bild: flickr (symbolisch für "Solarium")

  
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