Deutschland: Luftwaffe will bewaffnete Drohnen bis Herbst 2014 in Dienst stellen


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Bereits seit einiger Zeit wurde Kritik an der Anschaffung von „bewaffneten Drohnen“ bei der Bundeswehr laut. Nun äußerte sich der Luftwaffen-General Müllner zu dieser Thematik. Bis zum Frühjahr [2013] sollen die bewaffneten Drohnen, durch eine Entscheidung des Deutschen Bundestags, abgesegnet sein.

Die Luftwaffe unterstrich zuletzt, dass eine Anschaffung derartiger Drohnen für die Bundeswehr "militärisch notwendig" sei. Offiziell begründet wird die Anschaffung der bewaffneten Drohnen damit, dass bis Oktober 2014 eine "passende Lösung" gefunden werden muss, da bis zu diesem Zeitpunkt geschlossene Leasing-Verträge auslaufen.

Müllner sagte am letzten Donnerstag, dass eine schnelle und bruchfreie Lösung anberaumt werden müsse. Bis Oktober 2014 solle die Bundeswehr/Luftwaffe über "vergleichbare Fähigkeiten verfügen, wie sie heute gegeben sind". Der deutsche General fügte hinzu, dass diese "neuen Drohnen bewaffnet sein müssten", was sich aus einer "militärisch gegebenen Sicht" her ableitet.

Derzeit hat die deutsche Bundeswehr Drohnen des Typs "Heron 1" in Afghanistan im Einsatz. Diese Drohnen sind geleast und werden für Aufklärungsoperationen eingesetzt. Der entsprechende Leasingvertrag läuft im Oktober 2014 aus. Bis dahin möchte die Bundeswehr "ein geeignetes System zur Ablösung des jetzigen etablieren".

Der neue Inspekteur der Luftwaffe, Karl Müllner, sagte in diesem Zusammenhang, dass wegen derzeitiger "Marktverfügbarkeit" wohl nur die Drohne vom Typ "Predator" zur Anschaffung geeignet sei. Für die politische Absegnung dieser bewaffneten Drohnen zeigte sich Müllner "zuversichtlich". Er gehe davon aus, dass eine parlamentarische Mehrheit für dieses wichtige Vorhaben zustande kommt.

Zuletzt bekräftigte auch der deutsche Verteidigungsminister, Thomas de Maizière, dass ein Einsatz bewaffneter Drohnen für die Bundeswehr notwendig sei. Die Nutzung von bewaffneten Drohnen ist seit längerer Zeit umstritten. Speziell die USA nutzten diese in der Vergangenheit in Gebieten um Afghanistan und Pakistan, aber auch im Jemen.

Offiziell waren diese Einsätze "zur Jagd auf mutmaßliche Terroristen" ausgewiesen worden. Zuletzt wurden aber auch verschiedene Fälle bekannt, bei denen hunderte unbeteiligte Zivilisten "ausversehen" getötet wurden – sozusagen als „Kollateralschaden“ (Begleitschaden). Bis heute sind die Einsätze mit bewaffneten Drohnen nicht vom Völkerrecht gedeckt oder in vielen Fällen umstritten.

Quelle: Handelsblatt - Bild: Wikipedia (offiz. Logo der Luftwaffe/Bundeswehr)

  
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