Skurril: In den USA drohen 30 Tage Haft, wegen aufgefangenem Regenwasser


(C) Eric Schmuttenmaer, 2008, Quelle: flickr (CC BY-SA 2.0)

Es klingt zuerst ein wenig skurril, doch können Sie sich vorstellen, dass Sie eine Steuerstraftat begehen, wenn in Ihrem Garten Regenfässer aufgestellt sind? Aus den USA sind nun mehrere derartiger Fälle bekanntgeworden. Der letzte ereignete sich hierbei im US-Bundesstaat Oregon.

Im Bezirk Jackson-County fällte nun ein Gericht ein merkwürdiges Urteil. Hier wurde ein Mann zu 30 Tagen Haft und einer 1500 US-Dollar Geldstrafe verurteilt. Nein, er hatte keinen Diebstahl im klassischen Sinne begangen, er wollte eigentlich nur frisches Regenwasser für seinen Garten, in den dafür passend aufgestellten Regentonnen, sammeln. Er selbst wusste anscheinend nicht, dass es sich bei „diesen Garten-Taten“ um ein Verbrechen gehandelt hat.

Denn aus einem aktuellen Gesetz geht hervor, dass es verboten ist Regenwasser zu sammeln, auch nicht auf seinem eigenen Grundstück. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Hobbygärtner in neun Anklagepunkten für schuldig befunden hat. Insgesamt hatte Gary Harrington "drei illegale Wasserbehälter auf seinem Grundstück".

Das Gericht machte mit seinem Urteil, welches nicht am 1. April gefällt worden ist, deutlich, dass "das Sammeln von Regenwasser oder geschmolzenem Schnee illegal ist und mit aller Härte des Gesetzes geahndet werden muss". Harrington will das Urteil selbst anfechten, ob er damit Erfolg haben wird ist eher unwahrscheinlich - Gesetz ist Gesetz. Dass sich dieser Vorfall in den USA zugetragen hat, lässt einem Zweifel über das "einst freiste Land der Welt" aufkommen.

Zumindest in unseren deutschen Gefilden macht man sich - derzeit - noch nicht einer Steuerstraftat schuldig, indem man Regenfässer oder andere Wassersammelbehälter in seinem Garten aufstellt. In Zeiten der wirtschaftlichen Krise und den immer klammer werdenden Staatskasse könnte man sich aber gut vorstellen, dass solche oder ähnliche Dinge auch bei „einigen europäischen Politikern“ auf offene Ohren stoßen könnten.

Generell stellte, in Bezug auf die angebliche Steuerstraftat, das Gericht in seiner Begründung fest, dass der Hobbygärtner Harrington sich einen "erheblichen Vorteil gegenüber der Allgemeinheit verschafft hat, indem er kostenlos in seinem Garten Regenwasser auffing. Dieser Umstand müsse unterbunden und mit voller Härte des Gesetzes geahndet werden - im Wiederholungsfall drohen mehrere Jahre Haft".

Quelle: RP-Blog - Bild: flickr (symbolisch für "Regenwasser")

 

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