(C) Arian Kriesch, 2009, Quelle: Wikipedia (CC BY-SA 2.5)

Nachdem das deutsche Bundesverfassungsgericht den Einsatz von Militär im Landesinneren, im beschränkten Umfang, zugelassen hat, wendet sich nun offiziell die Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger gegen den Einsatz der Bundeswehr im Landesinneren. Das Urteil der höchsten deutschen Richter war ein Schlag ins Gesicht jener, die einen Einsatz der Bundeswehr innerhalb Deutschlands selbst als für unmöglich gehalten haben.
Nach dem vom Bundesverfassungsgericht ergangenen Urteil, soll die Bundeswehr in Zukunft "im Inland zur Abwehr von Gefahren eingesetzt werden". Eine kleine Einschränkung für diesen Fall bauten die Verfassungsrichter aber ein. So dürfe nicht der Verteidigungsminister alleine den Befehl für einen solchen Inlandseinsatz geben, sondern die Bundesregierung müsse diesen insgesamt absegnen.
Experten sehen aber auch in dieser Auslagerung "kein großes Problem", da die Bundesregierung - „im Bedarfsfall“ - sicherlich geschlossen einem solchen Einsatz zustimmen wird. Doch es gibt in der Bundesregierung auch Gegner, welche selbst in "Ausnahmefällen" keinen Einsatz des Militärs im Inneren befürworten.
In einer offiziellen Kommentierung sagte die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, dass sie sich gegen das Urteil versperren wird und alles dahingehend unternehmen will, um Einsätze des Militärs im Landesinneren zu unterbinden. In diesem Zusammenhang kommentierte Leutheusser-Schnarrenberger: "Die Tradition der Trennung von innerer und äußerer Sicherheit hat sich bewährt und sollte nicht infrage gestellt werden".
Aber nicht nur sie allein sei der Auffassung, dass die deutsche Bundeswehr nicht zu "einem Hilfspolizisten" mutieren dürfe. Auch andere Teile der deutschen Partei FDP seien gegen den Einsatz der Bundeswehr im Landesinneren. Nach dem ergangenen Urteil aus Karlsruhe ist es der Bundeswehr möglich, in "schweren Fällen einzuschreiten".
Nicht zum Einsatz kommen darf das Militär, wenn die Polizei eines Bundeslandes mit einer Gefahrensituation überfordert ist und eine solche Gefahrensituation nicht beherrscht werden kann. Auch ein direkter Einsatz gegen die Bürger ist nicht erlaubt, etwa bei Demonstrationen. Offen gelassen hatten die deutschen Verfassungsrichter jedoch, wie derartige Gefahrensituationen aussehen sollen, bei denen der Einsatz des Militärs im Landesinneren erlaubt wäre.
Quelle: Welt - Bild: Wikipedia
