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In Deutschland müssen die Bürger ab dem kommenden Jahr (2013) eine neugestaltete Zwangsabgabe an die GEZ abführen. Bei dieser sogenannten "Pauschale" wird jeder Haushalt mit 17,98 Euro/Monat zur Kasse gebeten. Ein Jurist aus Passau möchte sich mit dieser Zwangsgebühr nicht zufrieden geben und klagt nun vor dem Bayerischen Verfassungsgericht gegen den "neuen Rundfunkbeitrag".
In einem Interview mit dem Handelsblatt machte er nun seinem Ärger Luft. So sehe der Passauer Jurist in der neuen Zwangsgebühr einen Umstand, der nichts verbessern soll. Außer auf jener Seite der "Öffentlich Rechtlichen Sendeanstalten". In dem Interview geht er sogar soweit, dass die GEZ ganz abgeschafft gehört. Die innere Bürokratie bei der GEZ verkompliziert alles, nach der Ansicht des deutschen Juristen solle aber keine Verkomplizierung und vor allem kein Zwang ausgeübt werden, das System "GEZ" solle eher einfacher und fairer werden – falls dieses überhaupt benötigt werde.
Weiter gibt er in dem Interview an, dass auch innerhalb seines eigenen Freundeskreises über die neue Zwangsgebühr der GEZ gesprochen wurde. Viele seiner Bekannten und Freunde sind mit der Neuregelung der deutschen Rundfunkgebühren nicht zufrieden, ja teils sogar verärgert. Dies gab dem Passauer Juristen den Anlass dazu, sich das entsprechende Gesetz einmal näher anzuschauen. Dieses wurde gleichermaßen mit seinen "Kollegen" an der Universität diskutiert.
Nach der Auswertung des neuen GEZ-Gesetzes sieht er mehrere Punkte, die er und seine Kollegen für rechtlich fragwürdig halten. Die allgemeine Erkenntnis, nach dem Studium des neuen Gesetzes, war, dass hierin vor allem der sogenannte "Gleichheitsgrundsatz" unterlaufen wird. Nach diesem speziell rechtlichen Grundsatz ist Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Mit dem neuen Gesetz zur Neuausrichtung des Rundfunkbeitrags sieht er diesen Grundsatz verletzt.
So müssten auch Haushalte, welche kein Radio, Internetanschluss oder Fernseher haben, eine solche Zwangsgebühr bezahlen. Nach den Worten des Passauer Juristen ist dieses zwangsmäßig aufgedrückte Abo nicht haltbar und vor allem nicht mit dem geltenden Recht vereinbar. Dass der Jurist damit sicherlich recht hat, dürfte jedem normaldenkenden Menschen einleuchten. Anscheinend sieht man hier die "Mehreintreibung" von Geld, über dem geltenden Gesetz angesiedelt. Speziell in dem allgemeinen Umfeld der "Eurorettung", wo man sich gerne mal über ausgehandelte und ratifizierte Verträge hinwegsetzt, wird einem klar, dass sich auch jener Vorgang, der neuen Rundfunkgebühren, in das gleiche Muster Staat über Gesetz einreiht.
Ob die Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgericht durchkommen wird, ist aus der heutigen Sicht noch unklar - es wäre aber, im positiv verlaufenden Klagefall, ein wahres Zeichen an jene „Klassen“, die eine zwangsmäßige Etablierung derartiger Gesetze und einer damit einhergehenden, monopolistischen Installierung einer solchen Geldmaschinerie anstreben.
Quelle: Handelsblatt - Bild: GEZ LOGO
