Wie die Zinsen von Festgeldanlagekonten versteuert werden müssen


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Jedem Kunden steht ein gesetzlicher Steuerfreibetrag zu, der unter Umständen auf verschiedene Kreditinstitute oder Versicherungen aufgeteilt wird. Nur Kapitaleinkünfte, die diesen Freibetrag überschreiten werden durch die Abgeltungssteuer belastet. Wichtig ist es immer zuschauen, dass der Freibetrag angemessen verteilt ist umso möglichst viele Zinsabgaben sparen zu können.

Es ist durchaus möglich den Sparerfreibetrag auf verschiedene Geldinstitute aufzuteilen. Der Sparerfreibetrag liegt für Alleinstehende bei 801 Euro und für Verheiratete bei 1602 Euro. Zusätzlich zur Abgeltungssteuer können auch Kosten für Kirchensteuer anfallen, wenn man Mitglied einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft ist.

Neben dem gesetzlichen Steuerfreibetrag gibt es die sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung. Diese Bescheinigung erhalten Privatpersonen, wenn sie aufgrund des eigenen Einkommens nicht lohn- oder einkommenssteuerpflichtig sind.

Die Grenze hierzu liegt bei 8004 für Alleinstehende und 16008 Euro für Eheleute, d.h. in der Regel sind von dieser Regelung eher Schüler, Studenten, Rentner oder Teilzeitarbeitende betroffen. Gerade bei der Bank ist es wichtig die Nichtveranlagungsbescheinigung abzugeben, wenn die Zinsen den eigenen Freibetrag überschreiten.

Ist die Bescheinigung rechtzeitig da, wird die Bank gar keine Abgeltungssteuer einbehalten. Eine ungeschickte Aufteilung des Steuerfreibetrages kann dazu führen, dass im Laufe des Jahres zu viel an Abgeltungssteuer gezahlt wurde. Dies kann über die Einkommenssteuererklärung und somit im Lohnsteuerjahresgleich wieder geltend gemacht werden.

Bild: flickr

  
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