Was zeichnet eigentlich die Gesetzlichen Krankenversicherungen aus?


(C) 401(K) 2012 - (Bild: 2011/12/01), Quelle: flickr (CC BY-SA 2.0)

Die Mittel der Versicherung werden solidarisch aufgebracht und sind von der Zahlungsfähigkeit der Mitglieder abhängig. Die Beitragsfinanzierung läuft in der gesetzlichen Versicherung im Umlageverfahren und nicht wie bei der privaten Versicherung durch Kapitaldeckung.

Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung immer kostenlos mit versichert, so zum Beispiel Kinder. Die Krankenkassen schließen mit Ärzten, Krankenhäusern etc. sogenannte Leistungsverträge. Diese führen dazu dass der Patient nicht in Vorleistung gehen muss, sondern der Arzt oder das Krankenhaus später mit dem Arzt abrechnen kann.

Krankenkassen sind rechtsfähige Körperschaften öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Jede Kasse hat einen Verwaltungsrat, der 6 Jahre aktiv ist und aus gewählten ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber besteht. Dieser Rat beschließt die Satzung und wählt den für 6 Jahren aktiven Hauptamtlichen.

Bundesweit gibt es sechs Kassen. Hierbei handelt es sich um Ersatzkassen, allgemeine Ortskassen, Betriebskrankenkassen, Knappschaft, Innungskrankenkasse und landwirtschaftliche Krankenkasse. Diese Kassen sind entweder regional und/oder auch bundesweit organisiert. Die Arbeit der Kassen erfolgt eigenverantwortlich und kassenspezifisch.

Seit 2008 gibt es den sogenannten GKV Spitzenverband. Er gilt als zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Er gestaltet die Rahmenbedingungen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland und stellt dabei die Gesundheit ca. 70 Millionen Versicherter in den Vordergrund.

Bild: flickr (symbolisch)

  
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