(C) Timothy Boyd, 2006, Quelle: flickr (CC BY 2.0)

Seit dem es Girokonten oder in der Funktion vergleichbare Konten gibt ist nicht eindeutig nachgewiesen. Aber vermutlich begann der bargeldlose Zahlungsverkehr im Mittelalter, war aber auf die Region beschränkt. Erst im 14. Jahrhundert wurde mit dem schriftlichen und dann auch überregionalen Zahlungsverkehr begonnen.
Diese Art des Zahlungsverkehrs war aber ursprünglich nur der gehobenen Bevölkerung zugänglich, so dass das Gehalt der arbeitenden Bevölkerung weiter in sogenannten Lohntüten ausgezahlt wurde. Erst so um 1960 herum wurde das Privatkundengeschäft von den Banken voran getrieben. Die Führung eines Girokontos unterliegt gewissen gesetzlichen Vorschriften.
So ist zum Beispiel für die Eröffnung eines Kontos die persönliche Legitimation durch Vorlage des Personalausweises Pflicht. Aber jede Bank hat ihre eigenen AGBs welche weitere Grundlagen zur Kontoführung und Kontoeröffnung beinhalten. Zu den AGBs gehört die Angabe der anfallenden Gebühren und Zinsen, welche im Endeffekt ausschlaggebend für die Kosten des Girokontos sind.
Diese anfallenden Kosten sind je nach Bank völlig verschieden und können nicht pauschal verglichen werden. Vor Kontoeröffnung sollten Gebühren und natürlich auch die jeweiligen Leistungen der unterschiedlichen Girokonten ganz genau überprüft werden. Ein Girokonto kann jederzeit ohne Kündigungsfrist gekündigt werden, es sei denn es wird ausdrücklich eine Kündigungsfrist vereinbart. Diese vereinbarte Kündigungsfrist darf aber maximal einen Monat betragen.
Bild: flickr (symbolisch)
