(C) Nesster, 2007, Quelle: flickr (CC BY 2.0)

Was tun wenn man aus dem Urlaub wiederkommt und die Wohnung ist verwüstet? Im besten Falle natürlich die Hausratversicherung informieren. Die Versicherung kann erste Anweisungen geben, wie der Versicherte sich zu verhalten hat. Wenn es sich um einen Schaden durch Diebstahl oder Einbruch handelt, muss natürlich ebenso zügig die zuständige Polizeibehörde benachrichtigt werden.
Der Schaden sollte wenn möglich gering gehalten werden. Dazu gehört zum Beispiel bei Wasserschaden den Haupthahn ab zu drehen oder bei gestohlenen Kredit- und EC Karten das Konto sperren zu lassen. Besonders wichtig ist es den Schaden möglichst unverändert zu belassen, um ggf. Polizei und natürlich auch der Versicherungsgesellschaft die Möglichkeit zu geben, die Schäden zu begutachten oder Beweise sichern zu können.
Versicherung und ggf. auch Polizei brauchen schnellmöglich eine Liste der vielleicht gestohlenen oder beschädigten Gegenstände. Gerade eine Versicherung wird nachträglich gemeldete Schäden oder gestohlene Gegenstände nicht mehr ersetzen. Es ist also besonders wichtig auf eine vollständige und ordentliche Auflistung der Schäden oder gestohlenen Dinge zu achten.
Um eine schnelle und unkomplizierte Regulierung der Schäden möglich zu machen, sollten alle Angaben in der Schadensmeldung möglichst genau und detailliert sein. Die Versicherung kann nur dann für eine schnelle zügige Schadensabwicklung sorgen, wenn alle nötigen Informationen dazu vorliegen.
Bild: flickr (symbolisch)
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