(C) Alan Cleaver, 2010, Quelle: flickr (CC BY 2.0)

Vor einiger Zeit, genauer gesagt vor einigen Jahren, meinte so manch Politiker auf der Deutschen-Politikbühne noch, dass die Rente sicher sei. Heute sind wir ein gutes Stück klüger, in diesem Punkt und wissen, dass die Rente nicht sicher ist. Auch die Politik musste sich dies nach und nach eingestehen und sah deutlich, dass die Rente für viele rentenversicherte Personen im späteren Renteneintritt nicht ausreichen wird.
Neue Möglichkeiten mussten geschafft werden, diesen Faktor, der vorhersehbaren Altersarmut, um die Rente im Alter stabil zu halten, damit der Lebensunterhalt und auflaufende Kosten im Alter (Arzneimittel, Pflege etc.) gesichert blieben. Als erstes wurde hierbei die sogenannte Riester-Rente im Jahre 2002 eingeführt. Im späteren, politischen Verlauf kam dann zudem auch das neue System der Rürup-Rente mit dazu, im Jahr 2005 war das.
Diese beiden Rentenversicherungsarten sollten dahingehend fungieren, dass die spätere Basisrente für die Lebenshaltungskosten und andere im Alter auflaufende Kosten ausreichen würde. Der eigentliche Hintergrund der sogenannten Basisrente ist also eine Art Selbstpflicht geworden, die auch durch das (als generelle Vorgabe) Bundesverfassungsgericht in Deutschland mit vorgegeben wurde, mit der Hauptbegründung, dass die Leistungen aus der GRV (Gesetzlichen Rentenversicherung) mit denen der steuerlichen Behandlung von Beamtenpensionen gleichgestellt werden sollten.
So ist es nun, dass seit dem bereits erwähnten Jahr 2005 die Rente, der gesetzlichen Rentenversicherung, mit einer generellen, schrittweise angepassten Übergangsfrist von derzeit 35 Jahren, komplett steuerpflichtig werden wird.
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