(C) alamosbasement, 2009, Quelle: flickr (CC BY 2.0)

An dieser Stelle wollen wir speziell einmal die steuerlichen Grundstrukturen, auf Deutschland betrachtet, unter die Lupe nehmen. Was fallen für Steuern an, wenn durch eine Geldanlage in Fest oder Tagesgeld Zinsen ausgeschüttet werden? In der letzten Zeit gab es speziell auf den Standort Deutschland gesehen teils kräftige Umstrukturierungen in diesem Bereich.
War es zuvor noch so gewesen, dass anfallende Erträge aus Tagesgeld, Festgeld oder anderen Zins-Sparausschüttungen über die sogenannte Kapitalertragssteuer angerechnet wurden, sind seit Inkrafttreten vom 1. Januar 2009 an die Regeln anders. Speziell neu daran ist ebenfalls, dass auch andere Wertgutschriften, beispielsweise aus dem Aktienhandel, Dividenden und Veräußerungen von Wertpapieren nun unter diese Neuregelung fallen.
Wenn ein Ertrag aus dem Freibetrag herausbricht, werden die Steuern direkt von dem Geldinstitut an den Fiskus abgeführt. Eine Maximalbelastung von gut 28,6 Prozent kann hierbei auftretet, durch Solidaritätsbeitrag und ggf. auch Zahlung der Kirchensteuer. Für den Normalsparer ist dieser Gesamtsteuersatz der von den ausgeschütteten Erträgen abgeführt wird meist deutlich mehr, als der eigentliche Steuersatz erlauben würde.
Durch die Steuererklärung kann man aber diese durch die Banken zu viel abgeführten Erträge, Anpassung an den Realsteuersatz, wieder zurückholen, zugegeben mit einigem Aufwand. Die eigentlichen Gewinner der Abgeltungssteuer sind jedoch sowieso nicht die kleinen Sparer mit ein paar tausend Euro, sondern die Großinvestoren, die am meisten von der neuen Regelung profitieren. Mit dem maximal 28,6 Prozent betragenden Satz machen diese ein sehr gutes Geschäft, lag zuvor die Steuerbelastung bei nahezu um die 42 Prozent.
Bild: flickr (symbolisch für "Geld sparen")
