(C) Lothar Lee, 2012, Quelle: flickr (CC BY 2.0)

Mit dem Sommer kommt jetzt auch wieder die Zeit, dass viele Leute den über den Winter in der Garage abgestellten Oldtimern nach draußen holen und für die große erste Fahrt des neuen Cabrio-Oldtimer Sommers startklar machen. Doch auch in Punkto der Versicherung sollte ein gewissenhafter Oldie-Fan hier natürlich alles "startklar" haben.
Besonders interessant ist natürlich bei Oldtimern, dass diese eine vergünstigte Pauschalsteuer genießen und von gewissen Vorteilen in einer KFZ-Versicherung profitieren können. Doch sicherlich kann nicht jeder Oldie hier von dieser Regelung profitieren, es sind einige kleine Regeln einzuhalten, damit die Pauschalsteuer von knapp 192.- Euro (genau 191,73 Euro), aufs Jahr gesehen, greift.
Zum ersten muss das Auto die 30-Jahre Marke geknackt haben, sprich so viele Jahre mindestens auf dem Buckel haben. Dann sollte es natürlich nicht irgendeine Schrottmühle aus der Garage sein, sondern muss gesetzlichen Ansprüchen genügen und daher gut gepflegt und in Schuss sein.
Dabei gilt in dieser speziellen Regelung auch, dass Hobbybastler, die ihren Oldtimer gerne ein wenig "anders" gestalten würden, hierbei eventuell in die Röhre gucken könnten, da ein hauptsächlicher Originalzustand des Wagens, mit zu einer der kategorischen Gründe zählt, damit von der günstigen Steuer profitiert werden kann.
Auch die bereits angesprochenen Versicherungsleistungen können für Oldtimerfans richtig interessant sein, hierbei kann einiges an Geld eingespart werden. Hauptsächlich achten die Versicherer hier auf das Alter des Wagens, ob nun ein altes, rustikales Kennzeichen vorhanden ist, oder ein neueres, das begehrte H vor der Nummernfolge stehen hat, ist prinzipiell egal. Es ist hier, speziell nun auf den Versicherer beschränkt, natürlich auch möglich, die gesetzliche Marke von 30 Jahren zu umgehen, ihr Wagen kann z.B. erst 25 Jahre alt sein.
Hierbei sollte aber immer ein Gutachten dem Versicherer vorgelegt werden, welches nicht älter als ein Jahr ist und zudem eine Benotung von mindestens "Note 3" aufzeigt, zudem sollte von dem Gutachter der aktuelle Marktwert im Gutachten mit festgehalten werden, da diesen Wert viele Versicherer ebenfalls benötigen um den Versicherungsanspruch berechnen zu können.
Besonders sei hier natürlich der Punkt zu erwähnen, dass bei den Oldtimern, die gut gepflegt sind und wo das "Herrchen" sich auch in aller Hingabe um seinen "Alten" kümmert, mit den Jahren im Wert steigt, was bei unseren herkömmlichen Alltagsautos eher nicht der Fall ist, daher sollten auch Wertschätzungen des Wagens in aller Regelmäßigkeit durchgeführt werden, um ggf. Anpassungen in den Versicherungsleistungen zu beantragen.
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