Trotz einer Insolvenz das eigene Leben auf die Zukunft ausrichten


(C) eperales, 2006, Quelle: flickr (CC BY 2.0)

Es hat sich erwiesen, dass eine Insolvenz für einen Unternehmer nicht das Ende sein muss, wenn er mit seinem Unternehmen unverschuldet in die Zahlungsunfähigkeit geraten ist. Bisher hält sicher aber immer noch der Glaube, dass eine Insolvenz der Anfang vom endgültigen Ende sei. Dies muss aber nicht zwangsläufig das Aus bedeuten, denn ein Neustart kann sich wachstumsstärker als bei anderen Betrieben auswirken.

Zunächst heißt Insolvenz, dass ein Unternehmen nicht mehr seinen fälligen Verbindlichkeiten nachkommen kann. Dieser Fall tritt schon bei einer Unterdeckung von mehr als 10 % ein. Das Gesetz schreibt in Deutschland vor, dass in solchen Situationen die Pflicht zum Insolvenzantrag gegeben ist, damit nicht weitere Gläubiger geschädigt werden.

Trotzdem kann die Zahlungsunfähigkeit viele Ursachen haben und aus diesem Grund sieht das Insolvenzrecht für Unternehmen, die in eine solche Krise geschlittert sind, eine wettbewerbsrechtliche Auszeit vor. Somit bedeutet diese Zwischenzeit für das Unternehmen die Möglichkeit zur Prüfung der künftigen Marktfähigkeit und Überlegung, ob eine Rettung überhaupt sinnvoll und möglich ist. Wenn tatsächlich keine Aussicht auf eine erfolgreiche Sanierung besteht, sollte auch liquidiert bzw. abgewickelt werden.

Im Hinblick auf einen Erhalt der Arbeitsplätze sollte jedoch ein marktfähiges Unternehmen auch in einem Insolvenzverfahren die Chance erhalten, es nach einer Umstrukturierung neu zu versuchen. Da hilft zunächst die Übernahme der Löhne und Gehälter durch die Bundesagentur für Arbeit für die nächsten drei Monate. Mit dieser Unterstützung kann das Unternehmen Liquidität schöpfen und die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen in Angriff nehmen.

Ein Insolvenzverwalter kann sich für verschiedene Strategien entscheiden. Dazu gehören auch das so genannte Insolvenzplanverfahren und die übertragende Sanierung. Mit der Schaffung einer übertragenden Sanierung schafft der Insolvenzverwaltung eine Möglichkeit der Firma als Chance zu geben, sich auf eine Größe und in einen Zustand zu versetzen, der zukünftig wieder Gewinne und neue Chancen erwarten lässt.

Der Investor erwirbt bei dieser Konstellation nur die unbedingt notwendigen Teile des Anlage- und Umlaufvermögens. Dazu gehören Immobilien, Maschinen, Markenrechte sowie das noch in der Firma verbliebene Personal. Die noch verpflichtenden Verbindlichkeiten und die etwaigen Risiken verbleiben in der alten Gesellschaft. Aus dem erzielten Kaufpreis werden die Altgläubiger nach Möglichkeit bedient. Es gäbe eine Reihe prominenter insolventer Unternehmen, die über eine übertragende Sanierung den Weg aus der Krise gefunden haben.

Die Möglichkeit sollte ausgeschöpft werden, wenn die Altgesellschafter keine Mittel mehr zur Verfügung haben oder kein Interesse mehr an einem weiteren Engagement zeigen. Bei einem so genannten Insolvenzplanverfahren bleibt der Rechtsträger erhalten und dadurch werden Miet- und Lizenzerträge des Unternehmens weitergeführt und müssen nicht auf einen anderen Rechtsträger übertragen werden. Hier bekommen die Unternehmen sozusagen ihr Unternehmen saniert zurück.

Die Gläubigerversammlung kann darüber hinaus dem Verwalter den Auftrag zur Vorlage eines Insolvenzplanes erteilen. Hierzu sollten stets die Interessen sowohl der Gläubiger als auch der Eigentümer ausgewogen vertreten sein. Abschließend sollte noch klar zum Ausdruck gebracht werden, dass das heutige Insolvenzrecht ein auf Sanierung ausgerichtetes Regelwerk ist und mit dem es auch häufig gelingt, die Unternehmen zu stabilisieren und so viele Arbeitsplätze zu erhalten. Oft liegen die Probleme auf Managementfehler längst vergangener Jahre zurück, die sich erst in der Finanzkrise zeigten bzw. negative Auswirkungen zur Folge hatten.

Bild: flickr

  
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