(C) Images of Money, 2011, Quelle: flickr (CC BY 2.0)
In der aktuell hitzigen Debatte um „die Rettung“ von Griechenland, wollen wir auch noch einmal kurz zurückblenden nehmen, zu jenen Tagen, als der Euro das Licht der Welt erblicken sollte, für den neu geformten Superstaat der EU. Was die wesentlichen Grundzüge hinter diesem "Konzept" darstellen und welche Vereinfachungen damit auf den Weg gebracht werden sollten:
Der Maastricht-Vertrag von 1992 sieht vor, ab dem 1. Januar 1999 die Europäische Währungsunion (EWU) mit einer gemeinsamen Währung, dem „Euro“, einzuführen. Bis zum Abschluss der Währungsumstellung sind folgende Phasen mit entsprechenden Maßnahmen zu unterscheiden:
Anfang 1998 Auswahl des Teilnehmerkreises 1998 generell Vorbereitung der Zentralbank 1999-2002 Umstellung auf Euro Währung seit 2002 Währungsumstellung erfolgt Mit der Unterzeichnung des Maastrichter Vertrages reagieren die Länder auf das, was sich in der Wirtschaft längst vollzogen hat: das Zusammenwachsen Europas.
Doch auch handfeste ökonomische Gründe sprechen für eine gemeinsame Währung: Sie reduziert die Transaktionskosten im EWU-Zahlungsverkehr und erleichtert den Handel innerhalb der EWU-Mitgliedsländer. Sie ermöglicht eine sichere Planung und damit bessere Investitionsgrundlagen. Denn für Investoren entfällt künftig das Wechselkursrisiko.
Sie schafft neue Wachstumschancen in der EWU. Die Wachstumschancen sollten von allen Unternehmen genutzt werden. Gleichzeitig sind aber auch Risiken, z. B. durch stärkeren Wettbewerb, zu beachten. Deshalb ist eine rechtzeitige Vorbereitung notwendig. In dem Maastrichter Vertrag ist geregelt, dass nur Länder mit stabilen ökonomischen Rahmendaten Mitglied der Währungsunion werden können. Aus gutem Grund.
Der Euro soll für Stabilität bürgen und die Wirtschaft der beteiligten Länder nicht gefährden. Daher wurden strenge Kriterien aufgestellt, die sogenannten „Konvergenzkriterien“, anhand derer die wirtschaftliche Stabilität der einzelnen Länder zu beurteilen ist.
1. Preisstabilität Die Inflationsrate eines Landes darf höchstens 1,5 %-Punkte über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Länder liegen.
2. Staatsverschuldung Das akkumulierte öffentliche Haushaltsdefizit soll nicht mehr als 3 % des Bruttoinlandsprodukts ausmachen. Der Schuldenstand der öffentlichen Hand soll 60 % des Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten.
3. Währungsstabilität Die Währung eines Mitgliedslandes soll sich seit mindestens zwei Jahren ohne Abwertung vor der Prüfung der Konvergenz im für das EWS normalen Bereich bewegen.
4. Langfristige Zinsen Die langfristigen Zinsen dürfen höchstens 2 %-Punkte über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Länder liegen.
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