(C) Alpha six, 2006, Quelle: flickr (CC BY-SA 2.0)

Viele Bürger versuchen um das unliebsame Ausfüllen der Steuerformulare herumzukommen. Doch wer darauf verzichtet, verschenkt in der Regel bares Geld. Wertvolle Hilfe zum Ausfüllen bzw. zur Bearbeitung der jährlichen Steuererklärung bietet eine Software, mit der man einfach und schnell zuhause am eigenen PC seine Steuerdaten eingeben kann.
Doch sollte man ausreichend Kenntnisse des deutschen Steuerrechts besitzen, um nicht dem Staat aus Unkenntnis Geld zu schenken, das man vorher zur Erzielung verschiedener Einkunftsarten ausgegeben hat. Auf jeden Fall sollten alle relevanten Ausgabenbelege gesammelt und entsprechend der Einkunftsart auf einem gültigen Steuerformular eingetragen werden. Wer sich dies selbst nicht zutraut, kann einen Lohnsteuerhilfeverein mit der Bearbeitung beauftragen oder einen Steuerberater zu Hilfe nehmen.
Allerdings wird dieser die Arbeit nicht kostenlos erledigen. Bei einem Lohnsteuerhilfeverein wird eine jährliche Mitgliedschaft verlangt. Wer fit am PC ist und seine Einkommensteuererklärung elektronisch mit ELSTER nutzt, wird bevorzugt vom Finanzamt bearbeitet. Hier müssen dann die entsprechenden Belege nicht sofort mit der elektronischen Steuererklärung dem Finanzamt nachgereicht werden, sondern vorab nur gesammelt und auf Anforderung durch das Finanzamt vorgelegt werden.
Eine Aufbewahrungspflicht besteht daher. Auch mit der Steuererklärung für das vergangene Jahr können die meisten Bürger wieder mit einer Steuererstattung durch das Finanzamt rechnen, denn zahlreiche Änderungen traten zu Gunsten der Steuerzahler ab 01. Januar 2009 in Kraft wie z. B. die Anerkennung der Entfernungspauschale und der Sofortabzug der Abgeltungssteuer. Wer also eine geringere Steuerbelastung als 25 % hat, kann im Falle von Zinserträgen wieder auf eine Rückerstattung der zu viel abgeführten Abgeltungssteuer rechnen.
Wer aber sich mit dem Steuerrecht zu wenig auskennt, sollte ein Fachmann beauftragen. Bevor Sie Ihre Steuererklärung beim Finanzamt abgeben, sollten Sie in jedem Falle die wichtigsten Unterlagen kopiert haben, damit anhand dieser Kopien später der Steuerbescheid kontrolliert und eventuell bei einem fehlerhaften Bescheid Einspruch erhoben werden kann. Wenn auch viele Bürger es als eine unangenehme Tätigkeit und Pflicht empfinden, die jährliche Steuererklärung auszufüllen und dem Finanzamt einzureichen, kommen sie trotzdem nicht an der Abgabe der Einkommensteuererklärung vorbei.
Die Erwerbstätigen haben in der Regel eine Frist bis zum 31. Mai 2010 einzuhalten. Wer jedoch seine Unterlagen beim Steuerberater bearbeiten lässt, kommt in den Genuss der Verlängerung, d. h. bis zum 31. Dezember 2010 hat er die Möglichkeit, seine steuerpflichtigen Einkommen dem Finanzamt zu melden, damit die endgültige Steuer festgesetzt werden kann und sich je nach Situation eine Erstattung oder eine Nachzahlung ergibt.
Wer einen Computer bzw. Laptop mit Internetanschluss besitzt, kann problemlos seine Daten mithilfe dem ELSTER-Programm elektronisch via Internet an das Finanzamt übermitteln. Diese Software kann kostenlos auf Elster.de heruntergeladen werden. Die Sicherheit bei der Datenübermittlung ist durch ein erprobtes Verschlüsselungsverfahren gewährleistet, das dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
Bild: flickr
