(C) Steve Snodgrass, 2010, Quelle: flickr (CC BY 2.0)

Die Einreise in die USA scheint für schweizerische Vermögensverwalter und Banker besonders unangenehme Folgen zu haben. Im Zuge des Steuerstreits mit den Vereinigten Staaten verhärteten sich die Fronten zwischen der Schweiz und den USA zuletzt, da keine direkte Einigung darüber erzielt werden konnte, in wie fern man mit der Herausgabe von Datensätzen umgehen möchte.
Mittlerweile nimmt die US-Justiz auch Kantonalbanken in der Schweiz ins Visier und prüft, wegen möglicher Beihilfe zur "Steuerhinterziehung", Klagen gegen die in der Schweiz ansässigen Banken. Ein skurriler Fall ereignete sich erst vor kurzem in den USA selbst, als die Kinder eines schweizerischen Vermögensverwalters dort einreisen wollten. Eine ungehinderte Einreise, ins Land der Unabhängigkeit und der Freiheit, gab es leider nicht.
Die beiden Kinder des Vermögensverwalters wurden bei der Einreise für etwa sechs Stunden festgehalten und von US-Behörden verhört. Grund für dieses Vorgehen war, dass die US-Behörden alle möglichen Informationen über den Vater von den Kindern erfahren wollten. Aus den Medien ist mittlerweile auch bekannt, dass in diesem Fall die Kinder sogar getrennt befragt worden sein sollen.
Für etwa sechs Stunden durften diese nicht in Kontakt mit ihren Eltern oder Großeltern treten. Grund für den USA-Besuch der beiden Kinder war gewesen, da ein geplanter Urlaub bei den Großeltern anstand, welche in den USA leben. Bei dem sechsstündigen Verhör sollen die Ermittlungsbehörden den Kindern derartige Fragen gestellt haben, die weit in den persönlichen Bindungsrahmen der Familie hineinstießen.
Unter anderem wurde gefragt, welchen genauen Aufenthaltsort der Vater derzeit hätte, wie oft dieser Reisen in die USA unternimmt, welche speziellen Aufgaben der Vermögensverwalter hat - worüber er eventuell im privaten Umfeld gesprochen hat und weitere Fragestellungen hielten die Kinder des Vermögensverwalters für geschlagene sechs Stunden in den Händen der US-Staatsbediensteten. Ob dieses Vorgehen, seitens der US-Behörden, ein Nachspiel haben wird, bleibt fraglich, da derartige "Maßnahmen" mittlerweile anscheinend als gängige Praxis hingenommen werden.
Quelle: Handelsblatt - Bild: flickr (symbolisch)
