(C) Opihuck, 2012 Quelle: Wikipedia (gemeinfrei)

Seit einigen Tagen ist nun die sogenannte "Blue-Card" der EU offiziell im Einsatz. Mit der "Blue Card" sollen Ausländer einfacher in die EU einreisen und einen Arbeitsplatz annehmen können. Speziell für Deutschland ist die "Blue Card" [rechtlich] zugeschnitten worden.
Aber nicht nur arbeitswillige Ausländer aus Drittstaaten können mit der sog. "Blue Card" einfacher eine Arbeitsstelle antreten, auch Studenten sollen mit einer erheblichen Erleichterung einen Studienplatz bekommen. In Kraft getreten ist das neue Gesetz seit dem 1. August 2012. Seitens der EU und Deutschland wird mit dem Einsatz der "Blue Card" bezweckt, dass so speziell Fachkräfte angelockt werden.
Diese sollen in einem einfachen Verfahren in Deutschland arbeiten und leben können. Verbunden mit der Bewilligung einer "Blue Card" ist der Nachweis, einer arbeitswilligen Fachkraft aus einem Drittstaat, dass dieser einem festen Arbeitsverhältnis nachgeht und ein Mindesteinkommen von 44.000 Euro im Jahr nachweisen kann.
Damit wurde die Grenze von zuvor 66.000 Euro, mit der Einführung der "Blue Card", gleichermaßen herabgesetzt. Mit dem neuen Instrument der "Blue Card" soll zudem das Prüfungsverfahren vereinfacht werden. Demnach sollen eine Vorrangprüfung und eine gekoppelte Prüfung der Arbeitsbedingungen nun wegfallen, dies wurde vor der Einführung der "Blue Card" noch durchgeführt.
Für die Besitzer einer "Blue Card" wird zunächst eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung für drei Jahre ausgestellt. Nach diesen drei Jahren kann ein Antrag auf Niederlassungsbewilligung gestellt werden. Bei nachgewiesenen deutschen Sprachkenntnissen (Stufe B1), kann bereits nach zwei Jahren eine Niederlassungsbewilligung gestellt werden. Bedingung ist, dass die jeweilige Person in dieser Zeit nicht arbeitslos wird.
Quelle: Migazin - Bild: Wikipedia
