(C) Heinrich-Böll-Stiftung, 2011, Wikipedia (CC BY-SA 2.0)

Nach dem Skandal um die Akten- und Protokollvernichtung im deutschen NSU-Fall, sieht der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hier ein ungerechtfertigtes Vorgehen seitens der Behörden. Die Vorwürfe wiegen schwer, die Schaar dem Verfassungsschutz auferlegt.
Die Behörde hatte die Vernichtung der Abhörprotokolle und Teile der Akten damit begründet, dass die rechtliche Bedingung gegeben war, aus datenschutzrechtlichen Gründen diese Dokumente zu vernichten. Kritiker sehen dies anders und meinen, dass hier gezielt, seitens der Behörde, belastende Materialien, die den Staat selbst belasten würden, vernichtet worden sind.
Ebenfalls sieht Schaar es kritisch, dass bereits jetzt darüber gesprochen wird, neue Strukturen der Sicherheitsbehörden aufzubauen, dieser Schritt, so Schaar, sei deutlich zu übereilt. Zur Thematik der Aktenvernichtung gab Schaar, in einem von der Financial Times Deutschland geführten Interview, zudem an, dass es eine Sperrung von Akten gebe, jedoch keine gezielte Aktenvernichtungspflicht. Nach einem aktuellen Artikel der "Frankfurter Rundschau" ließ Hans-Peter Friedrich, deutsches Innenministerium, noch im Mai 2012 wichtige Akten zur NSU-Affäre vernichten.
Quelle: Focus, FR - Bild: Wikipedia
