Klagen gegen den ESM: Mündliche Verhandlung am 10. Juli


(C) Tobias Helfrich, Quelle: Wikipedia (CC BY-SA 3.0)

ESM Klagen

Schon am 10. Juli 2012 will das Bundesverfassungsgericht über die vorliegenden Eilanträge in einer mündlichen Verhandlung beraten. Die Eilanträge, zur Verhinderung des sog. Fiskalpakts und des ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus), sollen zunächst mündlich verhandelt werden, was gleichermaßen zeigt, dass das Bundesverfassungsgericht dem Verfahren eine wichtige Bedeutung beimisst.

Wichtigster Punkt dieser mündlichen Verhandlung ist dabei, dass es dem deutschen Bundespräsidenten untersagt werden kann die ESM und Fiskalpakt Gesetze zu unterzeichnen, damit diese nicht in Kraft treten. Eine detaillierte Prüfung der Klagen findet erst in einem späteren Verlauf statt.

Wenn ESM und Fiskalpakt gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, knickt für die derzeitige Regierung in Deutschland eines der wichtigsten Vorhaben in der EU weg. Anzumerken ist hierbei ebenfalls, dass die Entscheidung aus der mündlichen Vorverhandlung bereits einen Hinweis darauf geben kann, wie das spätere Urteil, welches vom Bundesverfassungsgericht gefällt wird, ausgeht.

Nach der Auffassung der klagenden Gruppen und Personen zielt der ESM und Fiskalpakt darauf ab, dass Mitspracherecht vom Bundestag auszuhöhlen, da weitere Kompetenzen an ein nicht gewähltes EU-Gremium abgetreten werden.

Quelle: Tagesschau.de - Bild: Wikipedia

  
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